Beitragsordnung
des Turn- und Sportverein
1909 e.V. Kirchberg/Hunsrück
- gültig ab
01.07.2010
A) Monatsbeitrag
|
1.
aktive Mitglieder |
5,00
€ |
|
2.
inaktive Mitglieder |
3,50
€ |
|
3.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr |
3,50
€ |
4.
Kinder bis 4 Jahre müssen über einen Elternteil
versichert werden,
die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich somit nach dem Beitrag
eines volljährigen aktiven Mitgliedes |
5,00
€ |
B) Ermäßigungen
1. wenn beide Ehegatten
Mitglied sind:
1. Person: 5,00 €
2. Person: 3,50 €
2. Höchstbeitrag pro
Familie
„Familienbeitrag“
beide Eltern und alle Kinder: 10,00 €
3. Mitglieder, die das
18.Lebensjahr bereits vollendet haben, gelten weiterhin als
Jugendliche, wenn und solange:
a) Schul- und
Berufsausbildung erfolgt
oder
b) Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet wird
Das Mitglied ist
verpflichtet, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen dem
Vereinskassierer davon Kenntnis zu geben.
C) Zahlungstermine
Um die Verwaltungsarbeit
zu verringern, werden die Mitglieder um jährliche
Beitragsentrichtung (bis 15. Januar) oder um eine
halbjährliche Beitragsentrichtung (bis 15. Januar bzw. 15.
Juli) jeweils im Voraus für den entsprechenden Zeitraum
gebeten.
Für diejenigen
Mitglieder, die ein laufendes Konto bei einem Geldinstitut
unterhalten, wurde ab 01.01.1972 das Abbuchungsverfahren
eingeführt. Eine entsprechende Ermächtigung ist der
Beitrittserklärung beizufügen.
Mitglieder oder deren
gesetzliche Vertreter, die kein laufendes Konto bei einem
Geldinstitut unterhalten, sind verpflichtet, den Betrag bis
zum 15. des ersten Monats eines jeden Halbjahres auf das
Beitragskonto Nr. 30 10 2704 5 bei der Volksbank Hunsrück eG
(BLZ: 560 614 72) einzuzahlen.
Der Verein ist
berechtigt, bei Zahlungserinnerungen oder notwendigen
Hauptkassierungen eine zusätzliche Gebühr von jeweils 1,00
Euro zu erheben.
D) Beendigung der
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann
nur durch schriftliche Austrittserklärung mit einer Frist
von 6 Wochen vor Halbjahresschluss beendet werden. Der
Beitrag ist in diesem Falle bis zum Ablauf des Halbjahres,
in dem die Erklärung beim Vorsitzenden des Vereins eingeht,
zu entrichten.
Turn- und Sportverein 1909
e.V. Kirchberg/Hunsrück
Der Vorstand

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