Beitragsordnung

des Turn- und Sportverein 1909 e.V. Kirchberg/Hunsrück

- gültig ab 01.07.2010

 A) Monatsbeitrag

1. aktive Mitglieder 5,00 €
2. inaktive Mitglieder 3,50 €
3. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 3,50 €
4. Kinder bis 4 Jahre müssen über einen Elternteil versichert werden,
   die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich somit nach dem Beitrag
   eines volljährigen aktiven Mitgliedes
5,00 €

 B) Ermäßigungen

1. wenn beide Ehegatten Mitglied sind:

1. Person: 5,00 €
2. Person: 3,50 €

2. Höchstbeitrag pro Familie

„Familienbeitrag“ beide Eltern und alle Kinder: 10,00 €

3. Mitglieder, die das 18.Lebensjahr bereits vollendet haben, gelten weiterhin als
    Jugendliche, wenn und solange:

a) Schul- und Berufsausbildung erfolgt
oder
b) Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet wird

Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen dem Vereinskassierer davon Kenntnis zu geben.

C) Zahlungstermine

Um die Verwaltungsarbeit zu verringern, werden die Mitglieder um jährliche Beitragsentrichtung (bis 15. Januar) oder um eine halbjährliche Beitragsentrichtung (bis 15. Januar bzw. 15. Juli) jeweils im Voraus für den entsprechenden Zeitraum gebeten.

Für diejenigen Mitglieder, die ein laufendes Konto bei einem Geldinstitut unterhalten, wurde ab 01.01.1972 das Abbuchungsverfahren eingeführt. Eine entsprechende Ermächtigung ist der Beitrittserklärung beizufügen.

Mitglieder oder deren gesetzliche Vertreter, die kein laufendes Konto bei einem Geldinstitut unterhalten, sind verpflichtet, den Betrag bis zum 15. des ersten Monats eines jeden Halbjahres auf das Beitragskonto Nr. 30 10 2704 5 bei der Volksbank Hunsrück eG (BLZ: 560 614 72) einzuzahlen.

Der Verein ist berechtigt, bei Zahlungserinnerungen oder notwendigen Hauptkassierungen eine zusätzliche Gebühr von jeweils 1,00 Euro zu erheben.

D) Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Austrittserklärung mit einer Frist von 6 Wochen vor Halbjahresschluss beendet werden. Der Beitrag ist in diesem Falle bis zum Ablauf des Halbjahres, in dem die Erklärung beim Vorsitzenden des Vereins eingeht, zu entrichten.

Turn- und Sportverein 1909 e.V. Kirchberg/Hunsrück

Der Vorstand

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